Vermögensübertragung – meistens geht es ums Einfamilienhaus

Shownotes

Die Eltern möchten, dass das Einfamilienhaus in der Familie bleibt, auch wenn sie später einmal in eine Pflegeeinrichtung gehen wollen. Genau für diese Situation hat der Staat Möglichkeiten der Vermögensübertragung geschaffen. Was man dabei bedenken sollte und warum es Sinn macht, frühzeitig an das Thema heranzugehen - darüber sprechen in dieser Folge des Volksbanktalks der Rechtsanwalt und Notar Björn Wesler (KTH und Partner, Dorsten) und Vereinte-Volksbank-Berater Klaus Niehüsener.

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Ralf Bröker: Mein Name ist Ralf Bröker und heute zu Gast im Volksbanktalk,

Ralf Bröker: dem Podcast der Vereinten Volksbank, mein Kollege Klaus Niehüsener.

Klaus Niehüsener: Hallo Ralf, danke für die Einladung.

Ralf Bröker: Und Björn Wesler von einer richtig großen Anwaltskanzlei, KTH & Partner.

Björn Wesler: Ja, hallo Ralf, vielen Dank für die Einladung.

Ralf Bröker: Ja, gerne. Ihr seid ja direkt hier in der Nachbarschaft, aber trotzdem stellst

Ralf Bröker: du dich am besten nochmal vor, Björn.

Björn Wesler: Ja, gerne. Mein Name ist Björn Wesler, bin Rechtsanwalt-Notar bei der Kanzlei

Björn Wesler: hier in Dorsten, KT und Partner.

Björn Wesler: Unsere Kanzlei ist hier direkt nebenan an der Zeche fürs Leopoldallee.

Björn Wesler: Da sitzen wir jetzt seit ungefähr sieben Jahren, sind fünf Berufsträger bei

Björn Wesler: uns, machen ziemlich vieles, was die Rechtsgebiete so betrifft.

Björn Wesler: Und unter anderem, ich glaube, das war auch so ein Grund, warum du mich heute

Björn Wesler: hier eingeladen hast in die notarielle Tätigkeit.

Ralf Bröker: Genau, weil wir reden nämlich heute über das Thema der Vermögensübertragung.

Ralf Bröker: Und da muss ich sagen, abgesehen von der einen oder anderen persönlichen Erfahrung

Ralf Bröker: dabei, Lieber Klaus, sag du mir doch mal einfach, spielt das in deinem Arbeitsalltag eine Rolle?

Ralf Bröker: Weil in meinem Arbeitsalltag, außer heute in der Moderation dieses Podcasts,

Ralf Bröker: spielt das im Marketing erstmal gar keine Rolle. Bei dir doch bestimmt häufiger, oder?

Klaus Niehüsener: Tatsächlich, in meinem Arbeitsalltag kommt es vor. Sehr häufig,

Klaus Niehüsener: täglich vielleicht nicht, aber in sehr regelmäßigen Abständen.

Klaus Niehüsener: Bei uns in der Bank bin ich tätig im Private Banking und Private Banking ist

Klaus Niehüsener: dort deutlich mehr als nur das Thema Vermögensanlage, Vermögensberatung, sondern wir,

Klaus Niehüsener: beraten eben umfassend, wo eben auch so Themen mit angeschnitten werden können,

Klaus Niehüsener: angeschnitten werden müssen aus unserer Sicht.

Klaus Niehüsener: Wenngleich wir auch immer direkt dazu sagen dürfen und auch dazu sagen müssen,

Klaus Niehüsener: dass wir natürlich als Bankenmitarbeiter keine Rechts- oder sogar Steuerberatung

Klaus Niehüsener: machen dürfen. Aber natürlich sind wir dort.

Klaus Niehüsener: Im Thema auch nicht ganz unwissend, im Gegenteil, wir sind da auch laufend in

Klaus Niehüsener: Fortbildungen unterwegs, was solche Themenkomplexe angeht und für unsere Kunden

Klaus Niehüsener: an der Stelle auch schon ein sehr guter Sparringspartner.

Ralf Bröker: Und ihr holt dann natürlich die richtigen Experten mit an den Tisch,

Ralf Bröker: wenn es denn dann in die Details geht. Zum Beispiel Björn Wesler.

Ralf Bröker: Björn, Vermögensübertragung im Alltag. Also für mich persönlich gibt es da eigentlich

Ralf Bröker: zwei Felder, Hauptfelder.

Ralf Bröker: Das eine ist so, wenn es darum geht, dass in der Familie ein Familienhaus im

Ralf Bröker: Spiel ist und man überlegt, wie man damit umgehen will. Und auf der anderen

Ralf Bröker: Seite das, was in Unternehmen, Unternehmerinnen, Unternehmern,

Ralf Bröker: was denen so passiert, auch sehr vermögende Menschen.

Ralf Bröker: Kannst du das aus deinem Arbeitsalltag so sagen, was häufiger vorkommt?

Björn Wesler: Ja, also der Fall, der deutlich häufiger vorkommt, ist die Übertragung in der

Björn Wesler: Familie, weil da viele Menschen sich inzwischen Gedanken zu machen,

Björn Wesler: dass es irgendwann notwendig wird.

Björn Wesler: Aber passenderweise die Generationen, die jetzt so nach dem Zweiten Weltkrieg

Björn Wesler: dann aufgewachsen, geboren sind, die kommen jetzt in das Alter mit 60,

Björn Wesler: 70, ein bisschen drüber vielleicht auch und,

Björn Wesler: wollen halt auch sicherstellen, dass das Vermögen in der Familie verbleibt und

Björn Wesler: nicht irgendwie verbraucht werden muss für plattformarische Pflege oder ähnliches.

Björn Wesler: Und die Unternehmen, da kommen die Leute seltener zu uns, zu mir.

Björn Wesler: Meistens haben die vorher dann auch die Beratung von der Bank in Anspruch genommen

Björn Wesler: oder durch den Steuerberater den Hinweis bekommen, dass man vielleicht was tun

Björn Wesler: sollte, weil es sonst teuer wird.

Ralf Bröker: Dann lass uns doch erstmal über diesen ersten Fall sprechen.

Ralf Bröker: Vielleicht machen wir einen zweiten Podcast über das Thema, wenn es rund um die Unternehmen geht.

Ralf Bröker: Wobei ja, Klaus, ich weiß ja, dass du in deinem Arbeitsalltag diese Mischung

Ralf Bröker: aus Private Banking und Firmenkundschaft jeden Tag am Tisch hast.

Ralf Bröker: Also das wird insbesondere im zweiten Podcast dann so ein Thema werden.

Ralf Bröker: Lass uns mal über das Thema wirklich Übertragung in der Familie sprechen.

Ralf Bröker: Und wie ist das? Die Leute kommen zu dir und haben dieses spezielle Problem

Ralf Bröker: oder taucht das auf, wenn man zum Beispiel über so Dinge spricht wie, ich gehe jetzt in

Ralf Bröker: Rente, ich gehe jetzt in Pension, ich möchte mich zur Ruhe setzen,

Ralf Bröker: ich möchte mich kleiner setzen mit der Immobilie. Wann passiert das?

Klaus Niehüsener: Es gibt ganz verschiedene Anlässe. Der letzte von dir angesprochen,

Klaus Niehüsener: das letzte angesprochene Thema,

Klaus Niehüsener: ich möchte mich kleiner setzen mit der Immobilie, ist ganz häufig Thema.

Klaus Niehüsener: Irgendwann braucht man nicht mehr die 700 Quadratmeter Garten,

Klaus Niehüsener: weil man es auch einfach nicht mehr pflegen kann oder pflegen möchte auch an

Klaus Niehüsener: der Stelle und hat natürlich, oder die Idee kommt dann häufig,

Klaus Niehüsener: dass vielleicht ja das Ganze interessant werden kann für Kinder.

Klaus Niehüsener: Anderes Thema ist natürlich das Thema Vermögensicherung. Was passiert,

Klaus Niehüsener: wenn ich im Alter plötzlich Pflegefall werde?

Klaus Niehüsener: Da muss ich natürlich in gewisser Weise mit meinem eigenen Vermögen für mögliche

Klaus Niehüsener: Pflegekosten aufkommen.

Klaus Niehüsener: Und ja, viele wollen sich idealerweise davor schützen, dass möglicherweise die

Klaus Niehüsener: hart erarbeitete und vielleicht auch hart bei der Bank abgezahlte Immobilie

Klaus Niehüsener: dann, wenn sie schuldenfrei ist, nachher für die Pflege verloren geht.

Ralf Bröker: Kann ich gut nachvollziehen, Björn. Da sitzt dann also vielleicht am Anfang

Ralf Bröker: einer und später die ganze Familie bei dir am Tisch und dann wird darüber nachgedacht,

Ralf Bröker: was jetzt der richtige Weg ist. Oder stelle ich mir das falsch vor?

Björn Wesler: Ja, genau. Also ist genau richtig. Typischerweise sitzen die Eltern dann bei mir.

Björn Wesler: Manchmal kommen die Kinder, die als Übertragnehmer in Betracht kommen, schon mit.

Björn Wesler: Aber meistens sind die Eltern da, lassen sich informieren, tragen mir dann so

Björn Wesler: ihre Sorgen und Nöte vor und die Gedanken, die sie haben.

Björn Wesler: Und tatsächlich so der Pflegefall und damit die Sozialhilfe ist so der Haupttreiber,

Björn Wesler: warum die Menschen zu mir kommen.

Björn Wesler: Wobei es ganz interessant ist, warum die Leute sich da mit ihm auseinandersetzen.

Björn Wesler: Ich habe das jetzt häufiger schon mitbekommen, dass die Leute sagen,

Björn Wesler: wir haben im Nachbarschaftskreis oder mit Freundeskreis darüber gesprochen.

Ralf Bröker: Wie Frage für einen Freund.

Björn Wesler: So ungefähr. Wir haben zusammengesessen und dann kam das Thema auf und haben

Björn Wesler: gesagt, ja, wir müssen vielleicht auch mal los. Und so sitzen die dann bei mir.

Ralf Bröker: Ich habe ja immer den Eindruck, wenn das ein Einzelkind ist,

Ralf Bröker: also eine Dreierfamilie, Vater, Mutter, Kind, dann ist das doch alles ganz einfach.

Ralf Bröker: Dann kann man das doch schön an einen übertragen und dann ist doch alles gut.

Ralf Bröker: Das geht doch super schnell, fünf Minuten, oder?

Björn Wesler: Gut, ein bisschen mehr als fünf Minuten sind es schon. Aber tatsächlich,

Björn Wesler: beim Einzelkind ist es ja sehr, sehr einfach, weil man ja die Auswahl an Personen,

Björn Wesler: die etwas bekommen können, relativ klein ist.

Björn Wesler: Spannender ist es dann, wenn man mehrere Kinder hat und dann auch nicht so ganz

Björn Wesler: klar ist, wie die Vermögensverteilung da stattfinden soll.

Björn Wesler: Wenn man dann drei Kinder hat, ist so ein Haus durch drei zu teilen schwierig.

Björn Wesler: Wenn man dann vielleicht auch zwei Immobilien hat, die weitergegeben werden

Björn Wesler: sollen, ist es immer noch nicht leichter.

Björn Wesler: Und dann haben die Kinder ja auch Präferenzen. Der eine möchte gerne das Haus

Björn Wesler: haben, der andere die Wohnung oder sonst irgendwas. Und das diskutieren wir dann aus.

Ralf Bröker: Der eine oder andere soll sogar Cash wollen, habe ich gehört.

Björn Wesler: Ja, auch das kann passieren. Also das Cash von der Bank ist ja noch einfach

Björn Wesler: zu verteilen, aber schwierig ist das, wenn man eine Immobilie hat und nicht

Björn Wesler: so viel Cash, um dann die Kinder, die die Immobilie nicht bekommen,

Björn Wesler: auszubezahlen. Und da sind dann Gestaltungen auch ganz interessant.

Ralf Bröker: Ich spreche gleich mal drüber, was es da so für weitere Schwierigkeiten,

Ralf Bröker: aber auch für Lösungen geben kann. Ein Punkt ist mir wichtig,

Ralf Bröker: Klaus, die Freibeträge, die da existieren, die schienen vor zehn Jahren ja noch

Ralf Bröker: ziemlich hoch zu sein, was so ein Einfamilienhaus angeht.

Ralf Bröker: Wenn aber ein Einzelkind heute ein Einfamilienhaus in Dorsten,

Ralf Bröker: Bottrop oder gar Kichillen erbt und das ist ein 1000 Quadratmeter Eigentumsgrundstück

Ralf Bröker: oder so, dann sind solche Beträge ja ganz schnell aufgebraucht.

Klaus Niehüsener: Das ist so. Also tatsächlich sind die Freibeträge seit einigen Jahren oder Jahrzehnten, ich,

Klaus Niehüsener: müsste passen, seit wann genau unverändert, gefühlt so seit 2008,

Klaus Niehüsener: 2009, dass dort bei der Übertragung auf Kinder natürlich je Elternteil 400.000

Klaus Niehüsener: Euro Freibetrag gelten im Rahmen einer Schenkung, einer Erbschaft,

Klaus Niehüsener: gelten da die gleichen Beträge.

Klaus Niehüsener: Wichtig ist auch, diese Freibeträge gelten alle zehn Jahre neu.

Klaus Niehüsener: Das heißt, man kann heute was schenken, heute was übertragen im Rahmen des Freibetrages

Klaus Niehüsener: und in zehn Jahren und einem Tag steuerfrei den nächsten Freibetrag ausschöpfen sozusagen.

Klaus Niehüsener: Nur das Thema ist ganz klar bei der Wertsteigerung der Immobilien in den letzten

Klaus Niehüsener: Jahren, Jahrzehnten, gerade mit den fast zehn Jahren von 2011, 2012 bis 2022 mit,

Klaus Niehüsener: Im Zeitalter der Niedrigzinsen oder Nullzinsen, wo sehr, sehr viel in Immobilien

Klaus Niehüsener: investiert wurde, Immobilienpreise sehr stark gestiegen sind,

Klaus Niehüsener: sind Immobilien, die vielleicht,

Klaus Niehüsener: bei 250.000, 300.000 Euro als Eigenheim wert waren, plötzlich deutlich über 400.000 Euro wert.

Klaus Niehüsener: Und da ist man schnell in der Situation, dass auch das einzige Kind dort zum

Klaus Niehüsener: Beispiel Steuern zahlen muss. Es geht schon ein bisschen in den Spezialbereich rein.

Klaus Niehüsener: Das Thema sogenanntes Berliner Testament, wo manche Kunden, das ist ein Testament,

Klaus Niehüsener: wo Eheleute sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder dann im folgenden Erben, wo ich,

Klaus Niehüsener: beim ersten Todesfall unter Ehepartnern möglicherweise einen Freibetrag verschenke.

Ralf Bröker: Mit so einer Thematik kommen doch dann bestimmt die Leute zu dir,

Ralf Bröker: Björn, und haben wahrscheinlich auch schon die richtige Lösung und brauchen

Ralf Bröker: nur noch den Stempel vom Notar, oder?

Björn Wesler: Ja, die haben vermeintlich immer eine Lösung. Und gerade wenn man so Übertragungsverträge

Björn Wesler: bespricht, dann komme ich auch auf das Thema Erbfolge. Und genau das ist dann

Björn Wesler: eine Erfahrung, die ich auch ganz häufig mache.

Björn Wesler: Die Leute haben Berliner Testament, setzen sich also gegenseitig als Alleinerben

Björn Wesler: ein und als Schlusserben die Kinder oder das Kind. Und dann kann das passieren,

Björn Wesler: was der Klaus gerade angesprochen hat, man verschenkt Freibeträge.

Björn Wesler: Kann passieren, muss man halt auch da.

Björn Wesler: Auch der Hinweis von mir aus, wir dürfen nicht steuerlich beraten.

Björn Wesler: Deshalb schicke ich die Leute da auch dann immer zu dem Steuerlichen beraten

Björn Wesler: und sagt, lasst euch das mal wieder ausrechnen, was denn da auf euch zukommt

Björn Wesler: oder welche Möglichkeiten es da noch gibt.

Ralf Bröker: Setzt ihr euch eigentlich auch mal gemeinsam an den Tisch, dass da so Steuerberater,

Ralf Bröker: Anwalt, Notar und Bankberater sitzt oder findet das eher so in so einem Staffellauf statt?

Björn Wesler: Meistens ist es ein Staffellauf, würde ich sagen. Also ich habe schon ab und

Björn Wesler: an mal, aber das ist dann eher der Bereich der Unternehmen, da den Steuerberater

Björn Wesler: mit am Tisch, bei der klassischen Übertragung von Immobilien,

Björn Wesler: also Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung an sich eher selten.

Ralf Bröker: Wie ist denn das? Also die kommen mit dieser Fragestellung an,

Ralf Bröker: haben Lösungen im Kopf, kriegen von euch die ersten Hinweise,

Ralf Bröker: was funktionieren kann, was nicht funktionieren kann, wo die Fallstricke sind.

Ralf Bröker: Sind die dann sofort happy und gehen sofort auf diese Lösungen ein?

Ralf Bröker: Oder ist es dann eher so, da müssen wir erst nochmal drüber nachdenken,

Ralf Bröker: vielleicht, ich bringe dann mal die Kinder mit, die sollen ja auch wissen, was wir so vorhaben.

Ralf Bröker: Oder ist es tatsächlich so, dass die meisten Menschen sehr nachdenklich werden,

Ralf Bröker: weil sie auf einmal die Komplexität dieses Themas sehen?

Björn Wesler: Ja, ich sage mal, bei mir ist es dann häufig so, dass die Leute tatsächlich

Björn Wesler: mit einer Vorstellung kommen und sagen, wir übertragen das auf unser Kind,

Björn Wesler: wir brauchen Niesbrauch.

Björn Wesler: Und dann sitzen wir dann da, besprechen das Ganze und die gehen raus und sagen,

Björn Wesler: okay, wir müssen nochmal darüber

Björn Wesler: nachdenken, weil wir doch ganz andere Erkenntnisse jetzt gewonnen haben.

Björn Wesler: Und dann läuft es auch typischerweise so, dass ich dann nach ein paar Wochen

Björn Wesler: erst das nächste Mal Kontakt mit den Leuten wieder habe, weil sie das dann haben

Björn Wesler: sacken lassen und auch mit den Kindern im kleinen Kreis besprochen haben.

Ralf Bröker: Lass uns mal eben was kurz sagen. Niesbrauch, was das ist. Niesbrauch ist,

Ralf Bröker: wenn ich das mit meinem laienhaften Verständnis sehe, ich verschenke etwas,

Ralf Bröker: darf aber da weiter zum Beispiel kostenlos wohnen.

Björn Wesler: Ja, Niesbrauch geht noch ein bisschen weiter. Also Niesbrauch,

Björn Wesler: ich verschenke tatsächlich etwas. Und man einfach gesagt, ich bin weiter wirtschaftlicher Eigentümer.

Björn Wesler: Rechtlich ist das das Kind, wirtschaftlich die Eltern.

Ralf Bröker: Und das ist nicht das Gleiche wie, ich habe da ein Wohnrecht.

Björn Wesler: Nee, das ist ein Unterschied. Also Wohnungsrecht heißt tatsächlich,

Björn Wesler: ich da wohne. Und Niesbrauch leitet sich, glaube ich, ab vom Nutzen.

Björn Wesler: Im Gesetz ist auch definiert, dass ich dann alle Nutzungen ziehen darf,

Björn Wesler: aber auch alle Lasten tragen muss.

Ralf Bröker: Also ein Familien-, zwei Familienhaus, unten wohnt noch ein,

Ralf Bröker: wohnen die Eltern dann weiter, oben wird vermietet und die Miete geht dann an die Eltern.

Björn Wesler: Ja, genau. Also das kommt jetzt ein bisschen auch in den spannenden Bereich.

Björn Wesler: Also Niesbrauch kann man vereinbaren und tatsächlich bei so Mehrfamilienhäusern

Björn Wesler: ist das sehr sinnvoll, bei Einfamilienhäusern nicht zwingend.

Ralf Bröker: Okay. Klaus, wir sind jetzt gerade schon so mittendrin in solchen Fällen.

Ralf Bröker: Sind das normale Fälle oder gibt es andere Fälle, die häufiger vorkommen?

Klaus Niehüsener: Ja, beim Thema Immobilien ist natürlich das Thema Niesbrauch oder Wohnrecht

Klaus Niehüsener: gerade immer ein Thema sozusagen. Ich gebe Dinge aus der Hand,

Klaus Niehüsener: aber dann vielleicht doch noch mit einem gewissen eigenen Nutzen daraus entsprechend.

Klaus Niehüsener: Bei anderen Übertragungen, sprich wenn es wirklich um das angesprochene Thema

Klaus Niehüsener: Cash geht, ist auch oft das Thema, ja ich möchte das Geld eigentlich vielleicht

Klaus Niehüsener: nicht mehr selber haben, aber ich möchte auch nicht, dass die Folgegeneration

Klaus Niehüsener: heute anfängt das Geld zu verpassen.

Klaus Niehüsener: Und mein Lebenswerk verspielt oder mein Lebenswerk durchbringt.

Ralf Bröker: Aber Klaus, das fängt doch schon an, wenn Eltern den Kindern Taschengeld geben

Ralf Bröker: und denen dann auch vorschreiben, dass man dafür kein Kaugummi und keine Comics kaufen darf, oder?

Klaus Niehüsener: Das werden Comics und Kaugummis gekauft, selbstverständlich.

Björn Wesler: Obwohl das Thema, glaube ich, bei Bargeld gar nicht so ganz schlimm ist.

Björn Wesler: Wir haben es ja schon einmal angesprochen, der Pflegefall und der Sozialhilfe.

Björn Wesler: Man hat ja dann einen Rückforderungsanspruch, wenn man verarmt.

Björn Wesler: Wenn ich das Geld an die Kinder verschenke und dann nachher verarme,

Björn Wesler: also Sozialhilfe-Beantrage, kann ich ja sagen, ich hätte das Geschenk gerne zurück.

Björn Wesler: Und Geld geht einfacher zurück als eine Immobilie. Zum Beispiel.

Ralf Bröker: Ich habe das so erlebt, dass also tatsächlich dann auch Anforderungen an die Enkelkinder gehen.

Ralf Bröker: Mit dem Hinweis darauf, da hat es eine Kontobewegung gegeben und da muss man auch mal,

Ralf Bröker: sich mit dem Amtsgericht dann in Verbindung setzen, in dem Fall Kreisverwaltung

Ralf Bröker: in Verbindung setzen und muss mit denen dann darüber sprechen,

Ralf Bröker: dass das Geld für einen Führerschein war. Der Führerschein ist gekauft.

Björn Wesler: Ja, gibt es auch. Also Schenkungsrückforderung ist immer ein Thema,

Björn Wesler: weil der Sozialleistungsträger prüft, die Schenkung in den letzten zehn Jahren

Björn Wesler: vor Eintritt der Sozialhilfebedürftigkeit,

Björn Wesler: und wenn dann auffällige Kontobewegungen da sind, das kann dann sein,

Björn Wesler: die Überweisung von 5.000 Euro an das Enkelkind oder 2.000 Euro oder aber auch,

Björn Wesler: was häufig ist, Abhebung, dass man feststellt, da sind 10.000 Euro abgehoben

Björn Wesler: worden und keiner weiß, wo das Geld hin ist.

Ralf Bröker: Insbesondere, wenn jemand pflegebedürftig war und gar nicht aus dem Bett konnte, ne?

Björn Wesler: Ja, spannender sind auch die Fälle, wenn das dann die Eltern möglicherweise

Björn Wesler: vorher gemacht haben, weil manchmal ist es so, dass die Leute ja dann auch feststellen,

Björn Wesler: ich habe viel Geld auf dem Konto oder auf dem Sparbuch und irgendwann kann es

Björn Wesler: passieren, dass ich das verbrauchen muss für Pflege und ich,

Björn Wesler: gebe es aber lieber schon jetzt schon.

Ralf Bröker: Muss man sich dann eine Quittung von der Spielbank holen?

Björn Wesler: Es gibt tatsächlich, ich habe einen Fall mal erlebt, da hat eine Dame auch vorgetragen,

Björn Wesler: dass sie das Geld abgehoben hat und bei der Spielbank war.

Björn Wesler: Und ich habe gesagt, ja gut, das können sie ja machen, aber das kann jetzt nicht

Björn Wesler: dazu führen, dass dann plötzlich der Staat dann die Leistung erbringen darf.

Björn Wesler: Dann hat sie tatsächlich einen Beleg vorgelegt von der Spielbank,

Björn Wesler: dass sie Geld eingesetzt hat, aber auch nur, was sie eingesetzt hat.

Björn Wesler: Und dann haben die das als Vermögensverbrauch anerkannt. Und da habe ich gesagt,

Björn Wesler: Ich würde jetzt auch da, ich würde keine Gewähr für geben, dass das nochmal

Björn Wesler: passiert und gelingt. Das ist, glaube ich, eher so ein Einzelfall gewesen.

Ralf Bröker: Wenn es dann auch vielleicht nicht die gesamte Summe war, die auf dem Konto

Ralf Bröker: war und wenn das auch nicht häufiger vorgekommen ist, sondern einmal.

Björn Wesler: Die Summe war auch tatsächlich noch, also sagen wir mal so vorsichtig,

Björn Wesler: überschaubar sind. Das ist gar nicht mehrere 10.000 Euro gewesen.

Björn Wesler: Aber vom Prinzip her habe ich gesagt, das kann ich so nicht nachvollziehen.

Ralf Bröker: Ja, aber man muss natürlich auch sagen, es ist schon in Ordnung,

Ralf Bröker: dass der Staat auch guckt, wo er denn tatsächlich seine Gelder,

Ralf Bröker: die Gelder der Bürger einsetzt, doch bitte nicht da, wo die Leute auch noch

Ralf Bröker: selber Lasten tragen können.

Björn Wesler: Vollkommen richtig, sehe ich genauso. Auf der anderen Seite ist es halt so,

Björn Wesler: dass der Staat einem auch Möglichkeiten gegeben hat, Vermögen auch in die nächste

Björn Wesler: Generation weiterzugeben, wenn ich mich an bestimmte Spielregeln halte.

Björn Wesler: Und die Spielregeln sind relativ einfach. Und da ist, wir haben es ein paar

Björn Wesler: Mal schon angesprochen, es gibt 10-Jahres-Fristen, also eigentlich im Bereich

Björn Wesler: von Übertragung drei wichtige 10-Jahres-Fristen.

Björn Wesler: Einmal mit der Schenkungssteuer ist eine 10-Jahres-Frist. Dann das zweite mit

Björn Wesler: der Rückforderung ist auch eine 10-Jahres-Frist. Und das dritte,

Björn Wesler: das sind die Geschwisterkinder, die einem nicht ganz so lieb sind,

Björn Wesler: wie das Kind, das alles geschenkt bekommt, Pflicht als Ergänzungsansprüche.

Ralf Bröker: Passiert letzteres häufig?

Björn Wesler: Es kommt halt regelmäßig vor. Ich hatte glaube ich, vor ein paar Tagen noch

Björn Wesler: ein Gespräch, wo dann auch drei Kinder passenderweise auch,

Björn Wesler: die das eine Kind nicht so mitspielen wollte, wie die Mutter das sich vorstellt

Björn Wesler: und dann wird das jetzt möglicherweise so laufen, dass dieses Kind das dann,

Björn Wesler: nicht so bedacht wird, wie es erst vorgesehen war.

Ralf Bröker: Und sich dann überlegt, ob es darauf reagiert oder nicht.

Björn Wesler: Ja gut, aber die Reaktion kommt natürlich, sage ich dann auch immer,

Björn Wesler: das werden die Eltern nicht mitbekommen, weil die Reaktion ja als Pflichtheitsergänzungsanspruch

Björn Wesler: erst nach dem Tod passiert. Ja,

Björn Wesler: Das ist halt ärgerlich für die verbleibenden Geschwisterkinder.

Björn Wesler: Ich bin da auch ein Freund davon.

Björn Wesler: Ich finde es toll, wenn man das zu Lebzeiten regeln kann, weil man da auch als

Björn Wesler: Elternteil noch Einfluss nehmen kann. Das ist ein bisschen was anderes,

Björn Wesler: wenn man verstorben ist.

Ralf Bröker: Meine Mutter hat gesagt, also ich gebe erstens lieber mit warmen Händen und

Ralf Bröker: zweitens, wenn ihr euch dann streitet, kann ich noch was dazu sagen.

Björn Wesler: Das ist es auch.

Ralf Bröker: Das passiert in deinem Arbeitsalltag, in der Beratung wahrscheinlich auch gelegentlich,

Ralf Bröker: dass man solche Spezialfälle zu lösen hat.

Klaus Niehüsener: Ja, es kommt schon vor. Unter Lebenden, so sage ich mal, kommen wir es dann

Klaus Niehüsener: vielleicht nicht so häufig mit. Da spielt sich das vielleicht eher beim Notar

Klaus Niehüsener: ab, die Auseinandersetzung dann.

Klaus Niehüsener: Aber spätestens, wenn dann mit kalten Händen im Erbfall geschenkt wird und übertragen

Klaus Niehüsener: wird, da merken wir schon, dass da auch mal eine Auseinandersetzung dann rund

Klaus Niehüsener: ums Erbe gibt und nicht immer Einigkeit besteht.

Ralf Bröker: Klaus, wenn du nur einen Rat zu geben hättest für Menschen, die jetzt darüber

Ralf Bröker: nachdenken, naja, vielleicht sollte ich mich auch mal mit diesem Thema beschäftigen.

Ralf Bröker: Welchen Rat würdest du denen geben?

Klaus Niehüsener: Früh genug damit anfangen und Dinge selber regeln, bevor diese für einen geregelt

Klaus Niehüsener: werden, weil man aus irgendwelchen Gründen, sei es gesundheitlich oder durch

Klaus Niehüsener: den Todesfall, diese Dinge eben selber nicht mehr regeln kann.

Ralf Bröker: Früh heißt 80, 70, 60, 50?

Klaus Niehüsener: Keine Frage des Alters. Also man sollte das durchaus in jedem Alter mal andenken.

Klaus Niehüsener: Ich sage immer zu unseren Kunden auch so schön, was das Thema Bankvollmacht angeht.

Klaus Niehüsener: Vollmacht sollte jeder verteilen, ab 18 bis 99 und danach erst recht.

Klaus Niehüsener: Also eine Bankvollmacht gehört auch das Thema Vermögensübertragung dazu und

Klaus Niehüsener: auch immer wichtig abzustimmen, passt das noch?

Klaus Niehüsener: Ist das, was ich vielleicht 2010 mal angedacht habe, auch im Jahr 2026 noch

Klaus Niehüsener: das, was ich möchte, was meine Kinder vielleicht auch möchten,

Klaus Niehüsener: die vielleicht ihren Lebensmittelpunkt ganz woanders hin verlegt haben und die

Klaus Niehüsener: Immobilie im kleinen Dorsten vielleicht gar nicht mehr haben möchten,

Klaus Niehüsener: sondern dass man dann vielleicht wirklich drüber nachdenkt und sagt…,

Klaus Niehüsener: Wir veräußern doch die Immobilie, setzen uns kleiner, ziehen ihn kleiner zur

Klaus Niehüsener: Miete, kaufen was Kleineres und am Ende bleibt vielleicht dann Cash übrig für

Klaus Niehüsener: die Kinder, was dann einfacher zu verteilen ist.

Ralf Bröker: Björn, wenn du einen Rat nur geben dürftest, welcher wäre das?

Björn Wesler: Ich würde es ja fast schon kopieren, was Klaus gerade gesagt hat.

Björn Wesler: Also es ist wirklich keine Frage des Alters.

Björn Wesler: Aber wenn es so um die eigene Immobilie geht, was ja so das Hauptthema war,

Björn Wesler: meine ich, dass das zwischen 60 und 70 so der richtige Zeitpunkt,

Björn Wesler: sich Gedanken dazu zu machen. aus drei einfachen Gründen. Also einmal weiß man

Björn Wesler: selbst, wie man im Leben steht, wie man auch fürs Alter eingerichtet ist,

Björn Wesler: wo man hinwählen möchte.

Björn Wesler: Zweitens sind die Kinder meistens in einem Alter, wo sie das verstehen,

Björn Wesler: was gemacht wird. Man weiß auch, wie die Kinder geraten sind und mit wem man

Björn Wesler: einen guten Kontakt hat.

Björn Wesler: Und das Dritte ist die Chance, die nächsten zehn Jahre zu überstehen,

Björn Wesler: ohne dass dann eine Schenkungsrückforderung eintreten kann. Also wegen Sozialhilfe

Björn Wesler: sind mit 60 höher als mit 80 oder 85.

Ralf Bröker: Das ist wohl so. Ich freue mich auf die nächste Runde, wo wir über das Thema

Ralf Bröker: Unternehmen, Vermögen etc. auf jeden Fall Vermögensübertragung sprechen.

Ralf Bröker: Vielen Dank in die Runde.

Klaus Niehüsener: Danke auch.

Björn Wesler: Dankeschön.

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